Betriebsräte der Spielbanken sprechen sich für den Erhalt des Glücksspielstaatsvertrages und das Glücksspielmonopol aus

Jahrestagung 2011 für Betriebs- und Personalräte von ver.di tagte in Bremen

In der Nachbereitung des bundesweiten Seminares für Betriebs- und Personalräte in Bremen, an dem 30 Betriebsräte teilgenommen haben, hat der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken sich nach einem intensiven Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur aktuellen Situation der Spielbanken in Deutschland erneut positioniert.
Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken ging in seinem Referat auf das Glücksspielrecht in Deutschland unter der beabsichtigten Novellierung des Glückspielstaatsvertrages ein.
Zum Erhalt des Glücksspielmonopols ist es dringend erforderlich, Regelungen zu treffen, die den Anforderungen des europäischen Gerichtshofes und der deutschen Gerichte an ein Glücksspielmonopol in Deutschland entsprechen.
So sind die Auflagen für das Automatenspiel in Spielhallen, das dem Bundesrecht und nicht dem Glücksspielstaatsvertrag unterliegt, sogar gelockert worden. „Jetzt ist die Politik am Zuge, die Anforderungen des europäischen Gerichtshofes und der deutschen Gerichte an ein Glücksspielmonopol in Deutschland in einem neuen Glücksspielstaatsvertrag umzusetzen“, sagte Stracke.

„Wir lehnen eine Teilliberalisierung des Glücksspielmarktes ab“, so Bernhard Stracke. Insbesondere eine Öffnung des Sportwetten-Marktes für private Anbieter ist verkehrt. Eine Festschreibung des Monopols allen für das Zahlenlotto ist völlig unzureichend. Das Monopol muss auch für Sportwetten beigehalten werden.
„An der Entscheidung der Ministerpräsidenten am 06.04.2011 hängen Tausende qualifizierter Arbeitsplätze sowie die Eindämmung der Spielsucht ab“, warnte Stracke.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Tagung, um mit dem Geschäftsführer der Spielbanken Mecklenburg, Herrn Thomas Fritz in einen Gedankenaustausch einzutreten. Themen waren die Situation der Spielbanken, das gewerbliche Automatenspiel, der Glücksspielstaatsvertrag und die Forderung der Spielbankbetreiber nach einem Internetangebot für Casinospiele.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Forderung des Bundesverbandes privater Spielbanken (BupriS) , dass Konzessionierte Spielbanken in Deutschland nur noch zugelassen werden dürfen, wenn sie ein klassisches Spiel anbieten“, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.
„Der Bundesarbeitskreis Spielbanken vertritt ein 3-Säulen Prinzip, neben dem klassischen Spiel gehören zu Spielbanken ein Automatenspiel und Eventveranstaltungen“, so Jaguttis.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprachen sich für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols in Deutschland und gegen ein Internetangebot für Glücksspiele aus und forderten die Ministerpräsidenten auf, sich in ihrer Konferenz am 06.04.2011 in einem neuen Glücksspielstaatsvertrag klar zum Monopol zu bekennen.

Rechtsanwalt Hajo Köhler Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Oldenburg referierte über aktuelle Rechtsprechung aus dem Arbeits-und Sozialrecht und über aktuelle anstehende Rechtstreitigkeiten in der Spielbankenbranche.

Ein Besuch in der Spielbank Bremen rundete die Veranstaltung ab. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten einer Einladung der Spielbank und konnten sich von der Umsetzung des Konzeptes mit Lebend- und Automatenspiel als Mix-Game in der neuen Spielstätte in Bremen überzeugen.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de
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