Das gewerbliche Münzspiel hat sich stark gewandelt: Moderne Spielstätten nähern sich zunehmend den Casinos an – mit neuen Konzepten und rechtlichen Fragen.
Das gewerbliche Münzspiel hat sich stark gewandelt: Moderne Spielstätten nähern sich zunehmend den Casinos an – mit neuen Konzepten und rechtlichen Fragen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13.08.2008 Eilanträge von Sportwett-Vermittlern abgelehnt (Az.: 7 B 716/08 u.a.). Der Verwaltungsgerichtshof hat dabei die verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Rechtsfragen, die der Glücksspielstaatsvertrag aufwirft, ganz überwiegend im Sinne der von den Sportwetten-Unternehmen vertretenen Positionen beantwortet. Das betrifft vor allem drei Punkte:
Nachdem auf ISA-Guide bereits am 10.07.2008 über die Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu seinem Beschluss vom 08.08.2008 (11 MC 71/08) berichtet wurde, liegen nunmehr die ausführlichen Entscheidungsgründe vor. Hierin führt der für Glücksspielangelegenheiten zuständige 11. Senat aus, dass auch nach der Änderung der Rechtslage seit dem 01.01.2008 die Abwägung zwischen den staatlichen Monopol- und den privaten Wirtschaftsinteressen zu Lasten der privaten Glücksspielanbieter ausgehe.
Der EWR-Mitgliedstaat Liechtenstein hat angekündigt, das Glücksspielrecht umfassend neu regeln zu wollen. In der Veröffentlichung "Schwerpunkte der Regierungsarbeit im Jahre 2008" kündigte die Regierung kürzlich an: "Mit einem Geldspielgesetz ist beabsichtigt, den gesamten Bereich der Glücksspiele, Lotterien und Wetten mit einer eigenständigen Gesetzgebung zu regeln. Bisher ist für die Lotterien und Wetten gemäss Anhang zum Zollvertrag noch schweizerisches Recht gültig. Für Spielbanken gibt es in Liechtenstein – nach der Auflösung des entsprechenden Verbotes in der Schweiz vor einigen Jahren – noch keine Regelung."
Nach zahlreichen Sportwettenentscheidungen darf sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) nunmehr auch mit der europarechtlichen Zulässigkeit eines Spielbankenmonopols auseinandersetzen. Das österreichische Landesgericht (LG) Linz legte kürzlich in einem Strafverfahren hierzu mehrere grundlegende Vorlagefragen dem EuGH vor (Rechtssache C-64/08 – „Engelmann“). Die Entscheidung des EuGH könnte das derzeitige Konzessionssystem für Spielbanken in Österreich über den Haufen werfen und auch für andere Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung sein.
Die Lottoumsätze gehen durch den seit Januar geltenden Glücksspielstaatsvertrag bundesweit deutlich zurück. Das belegen die Quartalszahlen mehrerer Lottogesellschaften. So verzeichnet Schleswig-Holstein bei „Oddset“ – der „legalen Sportwette“ – einen Umsatzrückgang von rund 50 Prozent und bei Keno von etwa 30 Prozent. Andere Bundesländer wie Niedersachsen mussten in den ersten 15 Wochen dieses Jahres ähnlich ‚signifikante und nicht aufholbare’ Rückgänge hinnehmen.
Veranstalter von Pokerturnieren außerhalb staatlich konzessionierter Spielbanken, die auch nur im entfernten Sinne für die Spielteilnahme ein Entgelt verlangen, dürfen sich auf massiven Gegenwind einstellen. Sie müssen damit rechnen, strafrechtlich verfolgt, zumindest aber mit hohen Ordnungsgeldern belegt zu werden. Ihre Veranstaltungen werden untersagt. Sie gelten fortan als illegales Glücksspiel. Dies ist kein Horrorszenario in den Albträumen der Turnieranbieter, sondern bereits in Teilen Deutschlands ganz aktuell Realität und droht, in absehbarer Zeit nahezu in der gesamten Bundesrepublik tägliche Praxis zu werden.
Das Bayerische Verwaltungsgericht München (VG München) hat erneut einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz, diesmal gegen eine Untersagungsverfügung des Freistaats Bayern gewährt (Beschluss vom 7. April 2008, Az. M 16 08.1128). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann damit weiter Verträge über Sportwetten an einen privaten, in der EU staatlich zugelassenen privaten Buchmacher vermitteln.
Das Land Rheinland-Pfalz ist mit dem Versuch gescheitert, die private Lottogesellschaft des Landes zu verstaatlichen. Das OLG Düsseldorf wies einen Eilantrag auf Freigabe des vom Bundeskartellamt verbotenen Zusammenschlusses zurück. „Diese erneute Niederlage des Landes illustriert einmal mehr die Rechtswidrigkeit des seit Januar geltenden Glücksspielrechts,“ kommentiert Norman Faber, der Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Jetzt sitzt die Landesregierung in einer selbst verschuldeten Zwickmühle, denn das OLG hat ihr auch noch aufgegeben, die Lottokonzession öffentlich auszuschreiben.“
Das VG Frankfurt hob eine Entscheidung des Hessischen VGH auf und gab einem Sportwettvermittler Recht – das staatliche Glücksspielmonopol sei europarechtlich zweifelhaft.
Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland durch die Europäische Kommission wegen des Glückspielstaatsvertrages hat sofort nach ihrem Bekanntwerden breitestes Medienecho gefunden. Einige Bemerkungen erscheinen schon nach erster Auswertung des entsprechenden Aufforderungsschreibens vom 31.01.2008 am Platze: Zunächst fällt auf, dass die Kommission das bereits eingeleitete Verfahren 2003/4350 zur bisherigen Rechtslage nicht eingestellt hat.
Ein historisches Dokument zur Glücksspielregulierung aus dem Jahr 2007: Dieser Artikel erläutert den damaligen Gesetzesentwurf in Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrags und der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Spielerschutz.