Ein Spieler verstößt gegen wesentliche Bestandteile der allgemeinen Geschäftsbedingungen und erhält aus diesem Grund seinen Gewinn nicht ausbezahlt.
Ein Spieler verstößt gegen wesentliche Bestandteile der allgemeinen Geschäftsbedingungen und erhält aus diesem Grund seinen Gewinn nicht ausbezahlt.
Der Entwurf der gutachterlichen Stellungnahme einer ersichtlich hochspezialisierten Anwaltskanzlei kommt nicht nur zu dem Ergebnis, dass die Bundesländer für alle Schäden haften, die bei lizenzierten Sportwettveranstaltern dadurch entstehen...
Das von Sachsen-Anhalt geführte Erlaubnisverfahren für virtuelle Automatenspiele ist in einer Zwickmühle. Sachsen-Anhalt darf nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 keine Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele an diejenigen Anbieter vergeben, die schon ein Angebot in Deutschland haben.
Mit Antrag vom 29.06.2020 stelle das LVwG OÖ zu den Zahlen LVwG-413731 sowie LVwG-413732 folgende Fragen zur Beantwortung an den EuGH: Ist Art 267 AEUV unter Berücksichtigung des Art 6 EMRK und des Art 47 EGRC...
Der VfGH hat in der Entscheidung vom 10.03.2015, G 203/2014 ua dargetan, dass sich die Strafsätze des § 52 GSpG an denen des § 28 Abs 1 AuslBG orientieren bzw. diesen nachgebildet sind.
Köln Apellhofplatz: Kurz vor der Narrenzeit hatte die 24. Kammer terminiert. Das Thema: Die Klage gegen die Ablehnung der Konzessionsanträge für eine Mehrfach-Spielhalle.
Münster: Der vierte Senat beim OVG Münster bereitet Juristen und Wirtschaftsteilnehmern seit Jahrzehnten Kopfzerbrechen. Die „temporäre Suspendierung des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts wegen inakzeptabler Regelungslücken“...
Genauso wie in Österreich haben auch in Deutschland Wirtschaftsteilnehmer häufig große Schwierigkeiten, vor den Verwaltungsgerichten den unionsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutz gegen unionsrechtswidrige Entscheidungen oder Praktiken deutscher Behörden zu bekommen.
In einem Beschwerdeverfahren hat der Dritte Senat beim OVG Bautzen (erstmalig) anerkannt, dass sich Spielhallenbetreiber auf die unionsrechtlich gewährleisteten Grundfreiheiten und die daraus folgenden Gebote der Systematik und der Kohärenz sowie der Publizität und der Transparenz berufen können
Das mitunter im Rahmen von behördlichem Vorgehen betreffend Kontrollen nach dem Glückspielgesetz der „Ton“ etwas rauer ist, kann vorkommen und wird auch von allen Beteiligten meistens toleriert. Schließlich geht es auch um viel.
Ein Spielhallenbetreiber im Saarland sah sich einer Untersagung seines Spielhallenbetriebes durch das Landesverwaltungsamt gegenüber. Er habe aufgrund von Mindestabständen keine glücksspielrechtliche Betriebserlaubnis bekommen können.
Die Umsetzung der bisherigen Judikatur des EuGH in Österreich im Lichte des jüngsten Beschlusses in der Rechtssache C-79/17.