Seit kurzem bietet die Spielbank Wiesbaden das erste deutsche Online-Roulette an. Etwas Ähnliches hatte schon einmal die Stadt Hamburg versucht, war aber aus formal-juristischen Gründen gescheitert, weil die entsprechende Gesetzesnorm nur dazu berechtigte, Präsenzspiele innerhalb der gesetzlichen Grenzen der Hansestadt zuzulassen. Ausgangspunkt war damals § 6 Abs.4 Hmb. SpielbankG, wonach der Hamburger Senat ermächtigt wurde eine Spielordnung zu erlassen, in der nähere Details wie Kreis der Berechtigten, die Spielzeiten und die zugelassenen Spiele festzulegen waren.
