Für Sportwettanbieter aus Österreich wird es nach dem Urteil des österrei-chischen Oberlandesgericht in Linz immer schwieriger, sich zur Rechtferti-gung ihre Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland auf die Unkenntnis der Rechtslage zu berufen. Nach dem österreichischen OGH (Urteil vom 14.03.2005, Az. 4 Ob 255/04k) hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Linz für österreichische Anbieter von Sportwetten klar gestellt, von welcher Rechtslage in Deutschland auszugehen ist.