Nun gibt es eine neue Kapriole in dieser Auseinandersetzung: Das Land Berlin bewirbt online illegale Glücksspiel-Angebote.
Gibt man auf der Webseite http://www.berlin.de den Begriff „Poker“ ein, so erscheint die entsprechende Werbung:
(Screenshot v. 29.06.2008, 16:50: Auf das Bild klicken, um es zu vergrößern)
Ob das Land Berlin weiß, dass es jetzt abmahngefährdet ist? Und ob es weiß, dass es sich – nach seiner eigenen Argumentation – aufgrund von § 284 Abs.4 StGB strafbar macht?