Anhörung in Brandenburg: Automatenbranche fordert Regulierung nach Qualität und eine Zukunft für ordentliche Betriebe

Heute fand eine mündliche Anhörung im Hauptausschuss des Landtags Brandenburg statt, die das Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 betraf. Als Anzuhörende in Potsdam vor Ort waren auch Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) und Thomas Breitkopf, 1. Vorsitzender Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V. und Präsident Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA). Bereits im Vorfeld hatte die Automatenbranche ihre Position in einer schriftlichen Stellungnahme dargelegt.

Stecker begrüßte, dass der Glücksspielstaatsvertrag 2021 erstmals den gesamten Glückspielmarkt reguliert und forderte mit Blick auf die demnächst erlaubten Online-Angebote und die zukünftige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder: „Wir brauchen rasch eine schlagkräftige und personell gut ausgestattete Glücksspielbehörde. Nur so kann eine effektive Kontrolle der neuen Angebote gelingen.“

„Es macht keinen Sinn, einzelne Spielformen isoliert zu betrachten und isoliert zu regulieren. Man muss den Glücksspielmarkt in seiner Gesamtheit betrachten“, so der DAW-Vorstandssprecher vor dem Ausschuss. Angesichts der kommenden Legalisierung von Online-Angeboten sei ein quantitativer Regulierungsansatz längst nicht mehr zeitgemäß. „Die Uhren haben sich weitergedreht“, so Stecker. Die Automatenbranche begrüße deshalb, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag erstmals qualitative Kriterien für die Regulierung des gewerblichen Automatenspiels vorsieht. „Entscheidend für den Jugend- und Spielerschutz ist einzig und allein, was sich in der Spielhalle abspielt“, so der DAW-Vorstandssprecher, der „eine zukunftsgerichtete Regulierung im Land Brandenburg“ forderte. Er rief Brandenburg dazu auf, Mehrfachkonzessionen mit bis zu drei Spielhallen befristet zu erhalten, wenn sie bestimmte hohe qualitative Kriterien erfüllen. Außerdem sollten sie Mindestabstände unterschreiten dürfen, sofern sie nachweislich anspruchsvolle qualitative Kriterien erfüllen. „Wir brauchen ein ausreichendes und attraktives legales Angebot. Nur so lässt sich der wichtige Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag, die Lenkung des natürlichen menschlichen Spieltriebs in legale Bahnen, erfüllen“. Welche verheerenden Auswirkungen hingegen die Verdrängung legaler Angebote habe, zeige sich im Nachbarland Berlin. „Wir gehen davon aus, dass das illegale Angebot in Berlin mittlerweile zehnmal so groß ist wie das legale. Lassen Sie es in Brandenburg nicht so weit kommen“, forderte Stecker.

„Am Umsetzungsgesetz hängen auch wirtschaftliche Existenzen. Es geht hier heute auch um 1.400 Menschen, die im Land Brandenburg in der Automatenbranche beschäftigt sind, meist in familiengeführten Betrieben“, machte Breitkopf gleich zu Beginn seiner Ausführungen deutlich. Allein das Verbundverbot bedrohe drei Viertel aller Konzessionen im Land, führte er aus.

Auch Breitkopf forderte, bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels auf die Qualität des Angebots zu setzen. „Es gibt viel geeignetere Mittel für einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz als die Mindestabstände, bitte nutzen Sie sie und geben Sie ordentlichen Betrieben mit einem hohen Jugend- und Spielerschutz im Land Brandenburg eine Zukunft.“