Am heutigen 13. Januar fand eine Anhörung des Innenausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz statt. Der Anlass: das Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes. Die Anhörung fand als Videokonferenz statt.
Am heutigen 13. Januar fand eine Anhörung des Innenausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz statt. Der Anlass: das Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes. Die Anhörung fand als Videokonferenz statt.
Mehr als 1.500 Unterstützerinnen und Unterstützer in gerade mal 48 Stunden – die von der Automatenbranche am vergangenen Freitag gestartete Petition findet breite Unterstützung.
Der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. und der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V. haben heute eine Petition bei Open Petition gestartet. Ziel ist es, Aufmerksamkeit für die Situation der Automatenbranche in der Öffentlichkeit zu schaffen.
Heute wird das Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) in den Rheinland-Pfälzischen Landtag eingebracht. Es sieht Mindestabstände zwischen staatlich konzessionierten Spielhallen…
Noch im Dezember soll ein Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) in den Rheinland-Pfälzischen Landtag eingebracht werden.
Am 16. November waren der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V. (AVRP) und der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) mit einem gemeinsamen Stand auf dem Landesparteitag der CDU Rheinland-Pfalz vertreten.
Wie in verschiedenen anderen Landesglücksspielgesetzen ist auch in Baden-Württemberg ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zwischen Kinder- und Jugendeinrichtungen und Spielhallen vorgesehen (§ 42 Abs. 3 LGlüG).
Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 17.06.2014 über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Regelungen des Landesglückspielgesetzes Baden-Württemberg (LGLüG) sowie gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 (GlüStV) betreffend gewerbliche Spielhallen richteten, sein Urteil gesprochen.
Das Land Baden-Württemberg hat im November ein neues Landesglücksspielgesetz verabschiedet. Danach müssen Spielbanken und Spielhallen an Heiligabend und am Ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen bleiben. An diesen Tagen ist auch der der Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten untersagt. Darauf weist die Stadtverwaltung Mannheim hin.
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