Noch im Dezember soll ein Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) in den Rheinland-Pfälzischen Landtag eingebracht werden.
Noch im Dezember soll ein Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) in den Rheinland-Pfälzischen Landtag eingebracht werden.
Am 16. November waren der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V. (AVRP) und der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) mit einem gemeinsamen Stand auf dem Landesparteitag der CDU Rheinland-Pfalz vertreten.
Wie in verschiedenen anderen Landesglücksspielgesetzen ist auch in Baden-Württemberg ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zwischen Kinder- und Jugendeinrichtungen und Spielhallen vorgesehen (§ 42 Abs. 3 LGlüG).
Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 17.06.2014 über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Regelungen des Landesglückspielgesetzes Baden-Württemberg (LGLüG) sowie gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 (GlüStV) betreffend gewerbliche Spielhallen richteten, sein Urteil gesprochen.
Das Land Baden-Württemberg hat im November ein neues Landesglücksspielgesetz verabschiedet. Danach müssen Spielbanken und Spielhallen an Heiligabend und am Ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen bleiben. An diesen Tagen ist auch der der Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten untersagt. Darauf weist die Stadtverwaltung Mannheim hin.
Der baden-württembergische Landtag hat am 15. November 2012 ein rechtsetzungstechnisch interessantes und in dieser Form in Deutschland bisher einmaliges Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. So hat das Parlament ein Landesglücksspielgesetz beschlossen, welches das bisherige Spielbankengesetz aus dem Jahre 2001 aufhebt und dessen Inhalte...