Landesglücksspielgesetz in Rheinland-Pfalz: Automatenverbände warnen vor Vernichtung des legalen Angebots und tausender Arbeitsplätze

Noch im Dezember soll ein Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) in den Rheinland-Pfälzischen Landtag eingebracht werden. Der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) und der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V. (AVRP) nehmen zu der bekannt gewordenen Fraktionsvorlage Stellung und warnen vor den verheerenden Folgen, die deren Verabschiedung auf die gesamte Branche des gewerblichen Automatenspiels in Rheinland-Pfalz mit seinen rund 4.000 Beschäftigten haben würde.

DAW Vorstandssprecher Georg Stecker: „Der vorliegende Gesetzentwurf vernichtet das legale Angebot in Rheinland-Pfalz, denn er bedeutet das Aus für weit mehr als die Hälfte aller staatlich konzessionierten Spielhallen. Dann stünden hunderte der größtenteils in zweiter oder dritter Generation familiengeführten Automatenunternehmen vor den Trümmern ihrer Existenz und würden 2.500 Menschen in Rheinland-Pfalz ihren Arbeitsplatz verlieren.“

Der Gesetzentwurf sieht Mindestabstände zwischen staatlich konzessionierten Spielhallen untereinander sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen von in der Regel 500 m vor. Dazu Stecker: „Das gewerbliche Automatenspiel darf nicht länger mit dem Zollstock reguliert werden. Wir brauchen eine Regulierung nach qualitativen Kriterien, die den Jugend- und Spielerschutz stärkt und ordentliche Betriebe erhält, auch in Rheinland-Pfalz.“

Wolfgang Götz, 1. Vorsitzender des AVRP: „Der Gesetzesentwurf ist ein Schlag ins Gesicht der ordentlichen mittelständischen Automatenunternehmen in Rheinland-Pfalz und trifft uns inmitten der Wirtschaftskrise besonders hart. Und während mehr als jeder zweiten staatlich konzessionierten Spielhalle im Land zum 1. Juli 2021 die Schließung droht, wird zeitgleich der
Online-Glücksspielmarkt legalisiert, wo es naturgemäß keine Mindestabstände gibt. Das versteht doch kein Mensch mehr.“