Gauselmann Gruppe erzielt Erfolg vor Bremer Verwaltungsgericht

XTiP-Sportwettshops bleiben vorerst geöffnet

Espelkamp - Noch vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen das Bremische Glücksspielgesetz hat die XTiP Sportwetten Shops GmbH gegen die Versagung des Weiterbetriebs ihrer Sportwettbüros in Bremen ab dem 01.07.2023 geklagt. Die Bremische Innenbehörde hat für deren Öffnung bislang keine über den 30. Juni 2023 hinausgehenden Erlaubnisse erteilt.

Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat nun die aufschiebende Wirkung der Klagen der XTiP Sportwetten Shops GmbH in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren angeordnet. Aufgrund dieses Beschlusses dürfen die drei XTiP-Sportwettshops an den Bremer Standorten Bahnhofsplatz 29-31, Kirchhuchtinger Landstraße 49 und Zur Vegesacker Fähre 2 vorerst weiter geöffnet bleiben, bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen wird.