Espelkamp - Noch vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen das Bremische Glücksspielgesetz hat die XTiP Sportwetten Shops GmbH gegen die Versagung des Weiterbetriebs ihrer Sportwettbüros in Bremen ab dem 01.07.2023 geklagt.
Espelkamp - Noch vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen das Bremische Glücksspielgesetz hat die XTiP Sportwetten Shops GmbH gegen die Versagung des Weiterbetriebs ihrer Sportwettbüros in Bremen ab dem 01.07.2023 geklagt.
Mit Beschluss vom 14.02.2023 (Az. 6 S 1431/22) hat der 6. Senat am VGH Baden-Württemberg auf die von der Kanzlei BENESCH & PARTNER und dort federführend von Herrn Rechtsanwalt Königstein geführte Beschwerde den vorhergehenden Beschluss des VG Freiburg vom 21.06.2022 (Az. 4 K 1519/22) abgeändert.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes („OVG Saarland“) hat in den von Taylor Wessing geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren in mehreren gleichlautenden Beschlüssen vom 02. November 2010 die aufschiebende Wirkung der Klagen ausländischer Internet-Glücksspielanbieter gegen die Allgemeinverfügung der Landesmedienanstalt Saarland („LMS“) „Öffentliches Glücksspiel im Internet“ vom 29. Oktober 2009 angeordnet.