Der im Land Berlin gesetzliche geregelte Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen für Sportwetten und bestehenden Spielhallen ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Der im Land Berlin gesetzliche geregelte Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen für Sportwetten und bestehenden Spielhallen ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Espelkamp - Noch vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen das Bremische Glücksspielgesetz hat die XTiP Sportwetten Shops GmbH gegen die Versagung des Weiterbetriebs ihrer Sportwettbüros in Bremen ab dem 01.07.2023 geklagt.
Es war nur eine kleine Änderung im Bremischen Glücksspielgesetz (BremGlüG) im vorvergangenen Sommer – diese aber hatte es in sich: Seit Juli dieses Jahres hat das Bremer Ordnungsamt Abertausende Seiten von Unterlagen und Bilanzen von Sportwettstellen in Bremen geprüft.
Drei auf das Glücksspielrecht spezialisierte Anwälte geben Ihnen einen Überblick über die aktuelle Situation der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es werden weiter die damit verbundenen Konsequenzen und Strategien für die betroffenen Unternehmen analysiert.