„Himmlische Vergebung“ – Die Gegner eines liberalisierten Online-Glücksspielmarktes malen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt

Ein Beitrag von Ansgar Lange

Ende Oktober 2018 ist es so weit: Bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz werden die Länder darüber entscheiden, wie die Zukunft des Glücksspielmarkts aussehen soll. Das Bundesland Hessen etwa hat sich schon seit längerem klar positioniert und sieht dringenden Handlungsbedarf, nämlich das Online-Glücksspiel aus dem rechtlichen Graubereich endlich zu lösen und in ein schlüssiges und rechtssicheres System zu überführen. (https://innen.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung…)

Schleswig-Holstein und andere Bundesländer sehen dies genauso: „Kein Markt, keine Spielart und kein Anbieter darf unreguliert bleiben“, so Ole-Christopher Plambeck, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein. „Nach unserem Koalitionsvertrag sucht Schleswig-Holstein mit anderen Ländern nach einer tragfähigen, europarechtskonformen Lösung für den gesamten Bereich der Sportwetten, des Online-Casinospiels und des Online-Pokerspiels.“ (vgl. Behördenspiegel 2/2018 Juli 2018, S. 12).
(Koalitionsvertrag S. 11: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung…)

Die Hintergründe für ein zeitgemäßes Regulierungsmodell sind klar: Es soll endlich Schluss sein mit dem Rechtschaos und den Unklarheiten einer rückwärtsgerichteten Verbotspolitik, welche nun über eine Dekade hinweg sich faktisch als nicht durchsetzbar erwiesen hat und damit der Verbraucherschutz gänzlich brach lag. (https://www.online-casino.de/nachrichten…)

Simplifizierung grenzt an Verbrauchertäuschung

Gerade die Befürworter des staatlichen Lotteriemonopols sehen hier indes Gefahren, vor allem dass das Staatsmonopol dann auch nicht mehr länger haltbar sei. Manche verlassen dabei jüngst immer mehr den Boden einer redlichen Auseinandersetzung, indem sie von einer angeblichen Rechtssicherheit fabulieren, die es in der Form aber gar nicht gibt. Besonders krass wird es, wenn selbst Juristen, die es besser wissen müssten, Nutzer dahingehend aufklären, verspielte Geldbeträge einfach zurückfordern zu können. Es scheint ganz so, als ob auch in der Juristerei die Vermittlung möglichst einfacher und bequemer Wahrheiten immer mehr Einzug hält. Eine solche Simplifizierung grenzt aber an Verbrauchertäuschung.

Anwaltskanzleien gaukeln Spielern vor, etwa beim Online-Casinospiel eingesetzte Gelder einfach wieder zurückfordern zu können. Der Vertrag sei nichtig wegen Verstoßes gegen das Internet-Verbot, so dass auch die Banken hieran nicht mitwirken dürften. Die „Lösung“: Auf ein Spielkonto eingezahlte Gelder einfach vom Zahlungsdienstleister zurückfordern. Der Einfachheit halber gibt es als zusätzlichen Service gleich ein Musterschreiben mit auf den Weg.

Juristen versprechen „himmlische“ Vergebung – ohne Buße!

In der katholischen Kirche existiert das Sakrament der Buße. Wer in der Beichte glaubhaft bereut, dem wird vergeben. In diesem Fall erscheint die Lösung aber noch „himmlischer“ zu sein. Selbst wer nicht bereut, bekommt angeblich mittels Musterschreiben sein Geld zurück, welches ja streng genommen nicht mehr „sein“ Geld ist.

Nicht wenige Experten halten dieses Vorgehen für – vorsichtig formuliert – „rechtlich äußerst fragwürdig“, und zwar ganz ungeachtet des rechtlichen Chaos rund um das Online-Glücksspiel: Wie soll im komplexen Zahlungsverkehr ein Zahlungsdienstleister überhaupt wissen, welche Geldtransaktion nach Überweisung auf ein Spielerkonto tatsächlich auch für vorgeblich illegales Glücksspiel zum Einsatz kam? Woher soll ein Zahlungsdienstleister wissen, an welchem Ort sich ein Spieler bei Spieleinsatz tatsächlich befand? Denn im Ausland oder auch in Schleswig-Holstein sind beispielsweise Online-Casinospiele erlaubt.

Statt genauer zu schauen, formulieren selbst Richter wie der Hamburger Jan-Philipp Rock recht martialisch und gnadenlos. So sagte er gegenüber dem ARD-Magazin „Plusminus“: „Aus meiner Sicht gibt es in Deutschland einen eklatanten Widerspruch zwischen dem klaren Gesetzesbefehl (sic!), der das Internetglücksspiel kategorisch verbietet und dem Milliardenmarkt für Online-Glücksspiele.“ Es sollte die Frage erlaubt sein: Ist ein massiv in die Berufs- und Dienstleistungsfreiheit eingreifendes Gesetz überhaupt rechtlich legitimierbar, wenn die vorgeblichen besonderen Gefahren bisher gar nicht hinreichend evaluiert wurden und die aktuelle Verbotspolitik sich seit vielen Jahres als völlig untauglich erwiesen hat?

Im Bademantel, unter Drogeneinfluss oder betrunken

Geradezu rührend wird es, wenn die Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht, Ilona Füchtenschnieder, gegen die „bösen“ Online-Anbieter zu Felde zieht. Das Gefährliche am Online-Glücksspiel, so ihre messerscharfe Analyse bei „Plusminus“, sei, dass man nirgendwo hingehen müsse, um zu spielen. Ja, man müsse sich noch nicht mal schick machen und könne „im Bademantel, unter Drogeneinfluss oder im Schlafanzug betrunken rund um die Uhr spielen“. Das seien ungeheuerliche Vorgänge, „die aus meiner Sicht überhaupt nicht stattfinden dürften“. Hier soll die Frage, was so alles im Bademantel oder Schlafanzug nicht stattfinden sollte, nicht weiter erörtert werden. Allerdings ist es schon erstaunlich, zu welch verbalen Fehlgriffen vermeintliche unabhängige Experten greifen, wenn sie letztlich der Verteidigung des Staatsmonopols bei Glücksspielen das Wort reden.

Auch Professor Tilman Becker von der Forschungsstelle Glücksspiel an der Uni Hohenheim befleißigt sich einer eigenartigen Sprache. Dass Online-Glücksspiel nicht strenger bestraft werde, sei „einfach ein Staatsversagen“. In einer Zeit, in der Populisten gern dem „System“ ein „Staatsversagen“ vorwerfen, sollte man in der Wahl der eigenen Worte vorsichtiger sein.

Und wie im Grimmschen Märchen wird im gleichen „Plusminus“-Bericht von dem Studenten Reinhold B. berichtet, der beim Spielen 11.500 Euro Schulden beim Bezahldienst PayPal angehäuft hatte und diese letztlich nicht zahlen musste, da PayPal auf die Zahlung verzichtet habe. Um die Story noch schöner abzurunden, sagte Student Reinhold anschließend treuherzig, nach dem Vorfall mit PayPal habe er auch nicht mehr gespielt.

Kein Interesse an effektiver Spielsuchtprävention, sondern an Millionengewinne der staatlichen Lotterien

Dass es den Gegnern eines regulierten Glücksspielmarktes weniger um Spielsuchtprävention geht, „sondern eher um die Sicherung von Millionengewinnen der staatlichen Lotterien“, schreibt der renommierte Experte für Glücks- und Gewinnspielrecht, Professor Dr. Marc Liesching, der an der HTWK Leipzig Medienrecht und Medientheorie lehrt.

Entgegen der Kriminalisierungsstrategie der Gegner einer liberalen Regulierung, die Online-Glücksspiel schlicht für illegal erklären, weshalb man auch nicht dafür zahlen müsse, unterscheidet Liesching strikt zwischen Glücksspielverwaltungsrecht einerseits und Glücksspielstrafrecht andererseits. Deutsche Strafverfolgungsbehörden hätten „bislang nahezu keine Strafverfahren gegen Glücksspielanbieter mit EU-Lizenz eröffnet“. Dies gelte auch „für solche Online-Anbieter, die mit Lizenz der Behörde eines EU-Mitgliedstaates Wetten auf den Ausgang von Lotterieziehungen anbieten“. Professor Liesching kritisiert daher „Staatsmonopolisten und ihre Interessenvertreter“, die in öffentlichen Äußerungen fälschlicherweise den Eindruck erweckten, Online-Lotto-Anbieter unter EU-Lizenz seien eindeutig Straftäter und würden sich – ebenso wie der gewinnende Spielteilnehmer – der Geldwäsche schuldig machen. (https://community.beck.de/2018/08/06/glueckspiel…)

Kein Fall für das Strafrecht, den Verbraucherschutz oder Moralpredigten

Dass es sich bei der oben geschilderten Materie weder um ein Verbraucherschutz- noch ein Strafrechtsthema handelt, bestätigt auch Dr. Wulf Hambach, Vorstand des Deutschen Verbands für Telekommunikation und Medien (DVTM): „Obwohl es seit über 20 Jahren (!) Online-Casinoangebote auf dem deutschen Markt gibt, ist die Suche nach Strafrechtsurteilen gegen Online-Casinobetreiber nicht nur mühsam, sondern vergebens“. Zivilrichter Rock, der selbstbewusst von eindeutigen „Gesetzesbefehlen“ schwadroniert, unterschlägt dies natürlich. Denn auf die Frage, warum es anders als im deutschen Verwaltungsrecht nicht aberhundert glücksspielrechtliche Gerichtsentscheidungen vor deutschen Strafgerichten gibt, verweigert er eine ehrliche Antwort. Stattdessen bleibt der Verbraucherschutz auf der Strecke. „Nur auf der Basis eines liberalisierten, regulierten Marktes können der Jugend-, Daten- und Verbraucherschutz gewährleistet, Suchtbekämpfungs-Maßnahmen ausgeweitet und die Verbraucher vor den wirklich „schwarzen Schafen“ der Branche geschützt werden“, mahnt auch Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM seit Jahren an.

Verbote sind das schlechteste Mittel, um Märkte sinnvoll und effizient zu regulieren. Prohibition hat in den letzten Jahrhunderten nicht funktioniert und genau das Gegenteil bewirkt, so Renatus Zilles.

Financal Blocking und Media Blocking sind effiziente Mittel, um in eingeschwungenen und regulierten Märkten den Marktteilnehmern, die sich an keine Spielregeln halten wollen, die Rote Karte zu zeigen. Sie sollten aber aktuell nicht als Wettbewerbsinstrument in einem noch zu reformierenden “Bettertainment-Markt“* eingesetzt werden, so Wulf Hambach.

Um am Schluss auf die Schauermär über Personen zurückzukommen, die im Bademantel oder Schlafanzug rund um die Uhr und schlimmstenfalls unter Drogeneinfluss Online-Glücksspiele nutzen: Hierzu hat die für Glücksspielregulierung zuständige neue norwegische Kultusministerin Trine Skei Grande kurz nach ihrem Amtsantritt Anfang 2018 festgestellt: „I think everything in life that can lead to disaster but also joy, like alcohol and gambling, must be regulated.“ (https://gamblingcompliance.com/premium-content/insights…)

So lange eine zeitgemäße und verbraucherorientierte Regulierung in Deutschland weiter aussteht, sollte man nicht mit dem Strafrecht wedeln, die Verbraucher durch grenzwertige Vereinfachung in die Irre führen oder schlicht moralisieren. „Augen zu und durch“ hat ausgedient. Verbraucher wie Dienstleister wollen von der Politik ernst genommen und nicht latent kriminalisiert werden. Ende Oktober 2018 wird sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz zeigen, wer sich den Herausforderungen und Chancen eines neuen Glücksspielstaatsvertrags stellt.

* Bettertainment“ inkludiert insbesondere: Sportwetten, Poker & Casino und “Online-Lotterien”. Es steht gleichzeitig auch für eine „Konvergenz-Strategie“ entlang der gesamten Wertschöpfungs-Kette mit dem Ziel eines volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen.