Die Entwicklung in Sachen Glücksspiel-Recht in Deutschland in den vergangenen Monaten ist außerordentlich turbulent. Erst vor kurzem hat der EuGH (Urt. v. 6 . November 2003 - Az.: C-243/01 - Gambelli) eine grundlegende Entscheidung in Sachen Glücksspiele getroffen ("Gambelli"). Vgl. dazu den Artikel von RA Dr. Bahr: "Glücksspiele: Grundlegende Änderung der Rechtsprechung". Diese Rechtsansicht ist durch den Beschluss des LG München und die Entscheidung des AG Heidenheim in der nationalen Rechtsprechung bestätigt worden.