Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 13.05.2008 (Aktenzeichen: 3 K 283/08) zugunsten eines privaten Sportwettenvermittlers entschieden. In seinen ersten Beschlüssen nach dem am 01.01.2008 In Kraft getretenen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen (GlüStV) geht das Verwaltungsgericht Freiburg davon aus, dass die seit Januar 2008 geltende gesetzliche Neuregelung des Sportwettenmonopols eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG) und deshalb europarechtswidrig sei.