Gleich in elf Verfahren hat das Verwaltungsgericht Hamburg mit Beschlüssen vom 15.04.2008 (Az.: 4 E 971/08 u.a.) einstweilige Rechtsschutzanträge privater Sportwettanbieter abgelehnt. Die Rechtsposition der Freien und Hansestadt Hamburg, jeweils vertreten durch die Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner, wurde damit erneut bestätigt. In sämtlichen Verfahren wollten die privaten Sportwettanbieter die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Rechtsmittel gegen entsprechende Untersagungsverfügungen erreichen.