Das BVerfG (Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) hat vor 2 Monaten eine Grundlagen-Entscheidung zum staatlichen Sportwetten-Monopol getroffen. Viele hatten im Vorwege gehofft, dass dieses höchstrichterliche Urteil nun zu einer einheitlichen Rechtsprechung im deutschen Sportwetten-Recht führen würde. Diese Hoffnung hat sich nicht bewahrheit. Vielmehr scheint das genaue Gegenteil der Fall. D.h. die BVerfG-Entscheidung hat vielmehr zusätzlich neue Fragen aufgeworfen.