Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG München. Die Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), eine öffentliche Behörde, hatte sich geweigert, gegen die privaten Sportwetten im Fernsehen vorzugehen. Daraufhin schritt im Rahmen der Rechtsaufsicht das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ein und verlangte die sofortige Unterbindung solcher Werbung.