Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs: Hessischer Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 25.07.2006 - Az.: 11 TG 1465/06): Leitsätze: 1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.
