Das VG Gießen hat seinen EuGH-Vorlagebeschluß vom 7.5.2007 (10 E 13/07, siehe http://www.isa-casinos.de/articles/16185.html) inzwischen begründet. Der Vorlagebeschluß stellt einen wichtigen Schritt zur Klärung der anstehenden Rechtsfragen für die EU-Sportwetten dar. Das Verwaltungsgericht hat klar zum Ausdruck gebracht, daß es die Vermittlung von Sportwetten an die in Österreich konzessionierte Happybet Sportwetten GmbH als rechtmäßig ansieht.