In zahlreichen Strafverfahren sind zwischenzeitlich von unserer Kanzlei vertretenen Wettvermittlern, die sich in den letzten Jahren polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen aufgrund zuvor ergangener Durchsuchungsbeschlüsse ausgesetzt gesehen haben, dem Grunde nach Schadensersatzansprüche zuerkannt worden. In einem nunmehr rechtskräftig abgeschlossen Verfahren ist einem Betreiber mehrerer Annahmestellen für Sportwetten aus Niedersachsen ein Anspruch nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz rechtskräftig zuerkannt worden.