Die EU-Kommission äußert in einem zweiten "Blauen Brief" massive Kritik am Entwurf für den deutschen Glücksspielstaatsvertrag. Alle Details.
Die EU-Kommission äußert in einem zweiten "Blauen Brief" massive Kritik am Entwurf für den deutschen Glücksspielstaatsvertrag. Alle Details.
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat nunmehr auch in der Hauptsache das Verhalten des Deutschen Lotto- und Totoblocks für kartellrechtswidrig erklärt und eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes bestätigt. Das im Blockvertrag verankerte Regionalitätsprinzip stelle eine unzulässige Gebietsabsprache dar. Die Aufforderung, terrestrische Spielumsätze gewerblicher Spielvermittler zurückzuweisen, stelle eine nach europäischem und deutschem Kartellrecht verbotene wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar.
Benötigt jede, auch private, Website ein Impressum? Kann mir etwas passieren, wenn ich Admin-C bei Glücksspiel-Domains bin? Hafte ich für gesetzte Links auf Glücksspiel-Seiten? Antworten auf diese und andere Fragen gibt die Kanzlei Dr. Bahr jetzt auf originelle Weise: als Science Fiction-Hörspiel. Captain Ormog (Andreas Fröhlich, "Die drei ???", "Eragon") und sein Humanoid-Roboter Andra (Elena Wilms, "Peter Lundt" - Blinder Detektiv") haben den intergalaktischen Auftrag, herauszufinden, ob es auf der Erde Intelligenz gibt.
Auf dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema "Strafrechtliche Bestimmungen im Glücksspielrecht - Teil 4". DDer heutige Podcast ist der 4. Part einer fünfteiligen Serie zu den strafrechtlichen Bestimmungen im Glücksspielrecht. Den 1. Teil gibt es hier, den 2. Teil hier und hier den 3. Teil. Hauptschwerpunkt sind die Tatbestandsmerkmale des § 284 StGB. Teil 4 setzt sich mit den einzelnen Tathandlungen ("veranstalten", "halten" und "bereitstellen") auseinander.
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 14.04.2007 (Aktenzeichen: 1111 Ds 307 Js 31947/07) den Angestellten des Betreibers einer Wettannahmestelle vom Vorwurf der Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung eines Glückspiels freigesprochen. Angeklagt war also in diesem Verfahren nicht ein Sportwettvermittler selbst, sondern dessen Kassenkraft! Wie auch in mittlerweile zahlreichen anderen Verfahren trug die Staatsanwaltschaft im vorliegenden Fall vor, die Maßgaben, welche das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28.03.2006 aufgestellt hatte ...
Mit Beschluss vom 22.05.2007 (Aktenzeichen Qs 62/07) hat die erste Strafkammer des Landgerichts Aschaffenburg einen zuvor ergangenen Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Obernburg vom 16.02.2007 aufgehoben und die Herausgabe eines sichergestellten Cashpoint-Wettspielautomaten der Marke „Tipomat“, sowie die Herausgabe des sichergestellten Bargeldes an den zu Unrecht Beschuldigten veranlasst. Der Beschuldigte hatte im Januar 2007 in seiner Gaststätte einen Internet-Terminal der Marke Tipomat betrieben.
Mit seinem Ladbrokes-Urteil vom 30. Mai 2007 (Rechtssache E-3/06) hat sich der EFTA-Gerichtshof in Luxemburg mit der Vereinbarkeit eines staatlichen Monopols für Glücksspiele und Wetten mit der europarechtlichen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit befasst. Der Gerichtshof musste in diesem Fall fünf ihm vom Bezirksgericht Oslo vorgelegte Fragen zum EWR-Recht beantworten, mit dem die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit inhaltlich gleich wie im EG-Vertrag geregelt werden.
Nachdem die Europäische Kommission bereits im März 2007 die vorgesehenenInternet-Regelungen des in Deutschland geplanten Glücksspielstaatsvertrag für europarechtswidrig erklärt hatte (Stellungnahme vom 22. März 2007), kritisierte sie nunmehr auch weitere Vorschriften. In dem zweiten Schreiben der Kommission vom 14. Mai 2007 sieht sie in den kritisierten Regelungen nicht nur eine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, sondern auch der Zahlungs- und Kapitalverkehrfreiheit
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Der EFTA-Gerichthof in Luxemburg, das Pendant zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) für die drei EFTA-Staaten, wird seine Ladbrokes-Entscheidung (Rechtssache E-3/06) am 30. Mai 2007 um 15.00 Uhr verkünden. Darauf weist die auf Glücksspiel- und Wettrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE hin. Von diesem Urteil ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Martin Arendts ein wichtiger Impuls für die laufenden Glücksspiel- und Sportwetten-Vorlageverfahren vor dem EuGH und die bevorstehenden Vertragsverletzungeverfahren zu erwarten.
Der Generalstaatsanwalt beim OLG Frankfurt a. M. hat einem Sportwettbürobetreiber aus Hessen einen Schadenersatzanspruch aufgrund einer rechtswidrigen Durchsuchungs- und Sicherstellungsmaßnahme, die am 13.01.2005 stattgefunden hatte, in Höhe von 13.564,38 € zugesprochen. Der Betreiber einer Wettannahmestelle, der Sportwetten an ein lizensiertes Unternehmen in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat vermittelte, war im Januar 2005 – wie eine Vielzahl anderer Wettbürobetreiber auch – aufgrund eines amtsgerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses durchsucht worden, ...
Im Anschluss an die gefestigte Rechtsprechung des OVG Hamburg (Beschl. v. 9.10.2006 - 1 Bs 204/06; Beschl. v. 22.12.2006 - 1 Bs 361/06; Beschl. v. 29.12.2006 - 1 Bs 384/06; Beschl. v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06) hat das VG Hamburg (u.a. mit Beschluss vom 10.5.2007 - 4 E 690/07) in einer Reihe von Eilverfahren das Vorgehen der Stadt Hamburg gegen private Wettanbieter bestätigt. Für die rechtliche Beurteilung einer Untersagungsverfügung im Bereich der Sportwetten komme es nicht darauf an, ob die Freie und Hansestadt Hamburg auch in anderen Sektoren des Glücksspielmarktes das Ziel der Verminderung der Spielgelegenheiten verfolge.