Das von dem Staatsunternehmen Toto-Lotto Niedersachsen GmbH (LOTTO Niedersachsen) angebotene Spielsystem "Quicky" ist rechtwidrig. Dies entschied das Landgericht Hannover in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren mit Urteil vom 15. März 2007 (Az. 23 O 99/05). Bei „Quicky“ handelt es sich um ein Lotteriespiel mit der Formel "8 aus 20" + Jokerzahl "1 aus 4", welches nicht in herkömmlichen Lotto-Verkaufsstellen, sondern seit Mai 2005 in einer Testphase auch in 19 ausgewählten Gastronomiebetrieben gespielt werden kann.