Kaum waren die Gründe zum BGH-Beschluss vom 08.05.2007 veröffentlicht, beeilten sich die Vertreter eines liberalen Glücksspielmarktes den Tod der Gebietsmonopole im Glücksspielwesen zu verkünden. Eine weniger aufgeregte und dafür sachliche Betrachtung der Urteilsgründe macht allerdings deutlich, dass der BGH keineswegs einen „Wettbewerb bei Lotto verordnet“ oder pauschal die „Gebietskartelle für rechtswidrig“ erklärt hat.