Schleswig-Holstein stimmt Glücksspiel-Staatsvertrag zu

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Arendts Rechtsanwälte
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Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp will Schleswig-Holstein dem Glücksspiel-Staatsvertrag nun doch zustimmen, nachdem es bislang den Vertrag als klar europarechtswidrig abgelehnt hat. «Es gibt zur Zeit keine rechtssicheren Alternativen, um die Zweckerträge aus dem Glücksspiel zu sichern», sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) heute im Anschluss an eine Kabinettssitzung. Mit dem Staatsvertrag soll das staatliche Glücksspielmonopol für mindestens vier weitere Jahre gesichert werden. Es beinhaltet auch das Verbot von Glücksspielen im Internet.

Der Kieler Landtag soll sich im September 2007 mit dem entsprechenden Zustimmungs- und Ausführungsgesetz zum Staatsvertrag befassen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte den Entwurf für einen einheitlichen Glücksspiel-Staatsvertrag im Dezember verabschiedet. Als einziges Bundesland hatte Schleswig-Holstein den Staatsvertrag Ende 2006 abgelehnt. Auch aus Baden-Württemberg waren Bedenken zu hören.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 28. März 2006 entschieden, dass die Bundesländer oder der Bund bis Ende 2007 den Bereich der Sportwetten neu regeln müssen. Das staatliche Sportwettenmonopol dürfe bis dahin nur dann bestehen bleiben, wenn die Lotteriegesellschaften umgehend vor Suchtgefahren des Wettens warnten.

Die Europäische Kommission hatte den Vertragsentwurf in zwei Schreiben als europarechtswidrig bezeichnet. Er verstöße insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit. Deutschland muss daher bei einer Verabschiedung des Glücksspiel-Staatsvertrags mit einem Vertragsverletzungsverfahren rechnen.