Nach der Kommission zweifelt nun auch der BGH am deutschen Glücksspielsystem. Macht schon das schleswig-holsteinische Sondergesetz den Staatsvertrag der anderen Länder nichtig? Und was wird nun, da die neue schleswig-holsteinische Regierung beschlossen hat, doch beim Glücksspielstaatsvertrag mitzumachen? Es droht ein neues negatives Urteil aus Luxemburg, meinen Wulf Hambach und Maximilian Riege.
