Nachdem bereits das VG Düsseldorf mit Beschluss vom 19.09.2013 zu Gunsten eines privaten Sportwettvermittlers im Eilverfahren entschieden hatte, hat nunmehr in einem ähnlich gelagerten Fall auch das VG Köln in einem von der Kanzlei Bongers geführten Verfahren mit Beschluss vom 04.10.2013 (1 L 885/13) Eilrechtsschutz gewährt.