Das juristische Chaos rund um die Frage der Legalität von Online-Glücksspielen wächst. Das Amtsgericht München verkündete erst vor kurzem in einer Pressemitteilung, dass sich Teilnehmer an in Deutschland nicht lizensierten Online-Glücksspielen strafbar machen würden und verwies dabei auf eine Entscheidung vom 26.9.14 (Az. 1115 Cs 254 Js 176411/13). Das Urteil wird jedoch der Berufung beim Landgericht München nicht standhalten:
Die Sendung Frontal21 und der darin enthaltene Beitrag: „Verzockt – Wie dem Staat Millionen bei Pferdewetten entgehen“, veranlasst den Verband Europäischer Wettunternehmer – VEWU - zu folgender Stellungnahme. Der Inhalt der tendenziösen Berichterstattung und die Art und Weise, mit der der Eindruck erweckt werden soll, dass die Anbieter von Pferdewetten in Deutschland keine Steuern zahlen...