Die Sendung Frontal21 und der darin enthaltene Beitrag: „Verzockt – Wie dem Staat Millionen bei Pferdewetten entgehen“, veranlasst den Verband Europäischer Wettunternehmer – VEWU – zu folgender Stellungnahme. Der Inhalt der tendenziösen Berichterstattung und die Art und Weise, mit der der Eindruck erweckt werden soll, dass die Anbieter von Pferdewetten in Deutschland keine Steuern zahlen, soll dabei nicht weiter vertieft werden.
Das ZDF, als ein Sender, der für sich in Anspruch nimmt, seriösen Journalismus zu betreiben, der journalistischen Sorgfaltspflichten entspricht, sei jedoch aufgrund der mangelhaften Recherchen im Hinblick auf zukünftige Veröffentlichungen zu dem Thema auf folgendes hingewiesen:
Für die Besteuerung der von im Ausland ansässigen Buchmacher oder Pferderennvereine vermittelten Wetteinsätze auf Pferderennen wird nach der seit dem 1.7.2012 geltenden Neufassung des Rennwett- und Lotteriegesetzes keine Rennwettsteuer (Totalistorsteuer/Buchmachersteuer), sondern Lotteriesteuer erhoben.
Ist der Pferdebuchmacher im Inland ansässig, so zahlt der Buchmacher Steuern nach §§ 2, 11 RennwLottG. Für die Buchmacher, für die § 2 RennwLottG nicht einschlägig ist, weil sie keinen Sitz im Inland haben, ist ausweislich der Gesetzesbegründung der Teil II des RennwLottG in der Neufassung anwendbar. Ausländische Buchmacher schulden demnach für Pferdewetten Sportwettsteuer nach § 17 (2) RennwLottG und keine Buchmachersteuer nach § 11 RennwLottG (siehe: Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten, Bundestags-DS 17/8494, Teil II zu Artikel 6, Absatz 4.).
Zuständig für die Entrichtung und Vereinnahmung der Sportwettsteuer auf Pferdewetten für ausländische Buchmacher ist das Finanzamt Frankfurt am Main III. Dort erfolgt die Anmeldung und die Zahlung.
Bei der „kleinen Stichprobe“, die im Rahmen des Beitrages mit versteckter Kamera in den Geschäftsräumen eines Berliner Buchmachers stattgefunden hat, und der daran anschließenden Frage, ob die entrichtete Steuer auch an den Fiskus weitergereicht wurde, haben sich die Redakteure also an die falsche Stelle gerichtet. Hätten sie nicht die Länder, sondern das Finanzamt Frankfurt am Main III befragt – oder einfach im Internet recherchiert – hätten sie folgende Zahlen ermitteln können:
BMF – I A 6 Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) – in Tsd. Euro –
– Bundesgebiet insgesamt –
06.02.2014
Steuerart | Kalenderjahr | Änd. ggü Vorjahr | |
2013 | 2012 | in vH | |
Rennwett- und Lotteriesteuer insgesamt | 1.635.284 | 1.431.624 | 14,2 |
Davon Sportwettsteuer | 188.715 |
BMF – I A 6 Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) – in Tsd. Euro –
– Bundesgebiet insgesamt –
14.04.2014
Steuerart | 1. Quartal | Änd. ggü Vorjahr | |
2014 | 2013 | in vH | |
Rennwett- und Lotteriesteuer insgesamt | 460.290 | 421.951 | 9,1 |
Davon Sportwettsteuer | 52.663 |
BMF – I A 6 Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) – in Tsd. Euro –
– Bundesgebiet insgesamt –
11.07.2014
Steuerart | 2. Quartal | Änd. ggü Vorjahr | |
2014 | 2013 | in vH | |
Rennwett- und Lotteriesteuer insgesamt | 404.923 | 428.716 | -5,5 |
Davon Sportwettsteuer | 53.373 (ohne Sondereffekt Schleswig-H. = 113.490) |
Ergebnis:
- steigende Einnahmen bei der SportwettSt, die auch die Wettsteuer für Pferdewetten enthält.
- SportwSt im 1. Hj. 2014 = 106,0 Mio EUR / SportwSt im Jahr 2013 = 188,7 Mio EUR
Das bedeutet: Seit dem Inkrafttreten der oben genannten Gesetzesänderungen im Juli 2012 sind steigende Einnahmen bei der SportwettSteuer, die auch die Wettsteuer für Pferdewetten enthält, zu verzeichnen.
Vielleicht sollten sich die Redakteure des ZDF angesichts dieser Zahlen nunmehr an die tatsächlich zuständigen Behörden richten und dort nachfragen, warum von diesen Geldern dem Pferdesport seit 2012 nichts zukommt, obwohl dies gesetzlich so vorgesehen ist und wo das Geld geblieben ist?
An den Buchmachern in Deutschland und den in dem Beitrag gescholtenen Internetwettanbietern, die an ihren europäischen Standorten im Ausland Konzessionen unterhalten und in Deutschland Steuern entrichten, liegt es jedenfalls nicht.
Genauso wenig liegt es an den Wettveranstaltern, dass ihnen bislang aufgrund eines juristischen Chaos, das die Bundelländer mit dem Änderungsglückspielstaatsvertrag hervorgerufen haben, für die Veranstaltung von Sportwetten und Pferdewetten im Internet keine Konzessionen in Deutschland erteilt wurden.
Das Antragsverfahren für Sportwetten zieht sich seit 2012 hin und das VG Wiesbaden hat soeben mit Beschluss vom 17.09.2014 (AZ 5 L 1428/14.WI) die für ab dem 18.09.2014 geplante Vergabe von 20 Konzessionen zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten gestoppt.
Die Hintergründe und Ursachen dafür zu beleuchten, warum es die Deutsche Politik seit über 10 Jahren im Gegensatz zu zahlreichen Europäischen Nachbarländern nicht fertigbringt, einen geordneten und vernünftig regulierten Glückspielmarkt zu schaffen, wären sicherlich auch einmal eine vertiefte Recherche und Veröffentlichung wert.
Kontakt:
RA Markus Maul – Präsident VEWU
Verband Europäischer Wettunternehmer
Repräsentanzbüro Deutschland
Marschtorstr. 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com
Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU)