Über die in der letzten Ausgabe unseres Newsletters dargestellte, dem Gambelli-Urteil folgende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) waren Sie deutlich früher informiert als die Allgemeinheit. Erst einige Tage nach dem Newsletter schlug die Gerichtsentscheidung große Wellen in den Tagesnachrichten und Tageszeitungen. Das Glücksspielmonopol sei endgültig gefallen. Ganz so einfach ist die Sache leider nicht. In dem folgenden Beitrag stellt Rechtsanwalt Wulf Hambach die Rechtslage etwas realistischer dar.