Eine klare Leitlinie für die europarechtliche Beurteilung von Glücksspielmonopolen hat die Generalanwaltschaft bei dem Europäischen Gerichtshof mit den kürzlich bekannt gewordenen Schlussanträgen des Generalanwalts Bot vorgegeben. Angesichts der weitgehenden Ähnlichkeit der rechtlichen Regelungen in dem zugrunde liegenden Verfahren mit dem deutschen Glücksspielmonopol können die Ausführungen des Generalanwalts zur Zulässigkeit auf die Europarechtskonformität des Staatlichen Glücksspiels in Deutschland übertragen werden.