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Weitere Aufweichung des Glückspielmonopols durch Privatisierungswelle bei deutschen Spielbanken

Nicht nur leere Staatskassen beflügeln die Länder, ihre staatlichen Spielbanken zu veräußern, sondern auch wirtschaftliche Vernunft. Zum Jahresende 2003 waren in 15 deutschen Bundesländern an 75 Standorten Spielbanken konzessioniert. Eine Aufstellung ist auf der Homepage der DeSIA (Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft) zu finden: www.desia.de/spielbanken5.html. Neben der Konjunkturflaute macht den deutschen Spielbanken, die sich noch immer zumeist in öffentlicher Hand befinden, insbesondere der Konkurrenzdruck von Anbietern aus dem Internet schwer zu schaffen.

28. Juni 2005

Anfang vom Ende des staatlichen Glücksspielmonopols

Private Sportwettvermittler erfolgreich im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Seit einiger Zeit versuchen die Ordnungsbehörden der Länder – allen voran Bayern, Niedersachsen und Hessen – massiv gegen ihre privaten Konkurrenten im Sportwettenmarkt vorzugehen. Anders als mit sofort vollziehbaren Verbotsverfügungen und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die ab und an dazu missbraucht werden, im Rahmen einer „Durchsuchung“ das gesamte Inventar eines Sportwettvermittlungsbüros erst einmal „mitzunehmen“, wissen sich die Behörden offenbar nicht zu helfen.

1. Mai 2005

Sächsisches Oberverwaltungsgericht bezweifelt Berechtigung des Staatsmonopols für Sportwetten

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) geht in zwei Entscheidungen vom 22. Dezember 2004 (Az. 3 Bs 405/04 und 3 Bs 28/04) von einer weiteren Anwendbarkeit der Entscheidung des Hessischen VGH vom 9. Februar 2004 hinsichtlich der Ausführungen zur Marktexpansionsstrategie aus. Das OVG führt hierzu aus: „Die Abänderung (Anm.: der Entscheidung des Hessischen VGH vom 9. Februar 2004) durch den Beschluss vom 27.10.2004 – 11 TG 2096/04 – erfolgte lediglich, weil die Vorschrift des EG-Vertrages auf die dortige Veranstalterin der Wetten mit Sitz auf der Isle of Man keine Anwendung finden.“

17. Februar 2005

Am 1. Juli 2004 ist der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland in Kraft getreten – eine Festigung des Staatsmonopols?

„Endlich“ werden sich die staatlichen Glücksspielanbieter (allen voran der Deutsche Lotto- und Toto-Block) sagen. Laut Pressemitteilung des Deutschen Lotto- und Toto- Blocks (www.lotto.de) vom 30. Juni 2004 ist am 1. Juli 2004 der Staatsvertrag zum Lotteriewesen (StVL) in Kraft getreten. In der Pressemitteilung heißt es: „Die von allen 16 Bundesländern ratifizierte Vereinbarung führt zu einer Vereinheitlichung der unterschiedlichen rechtlichen Regelungen der Bundesländer über die Zulassung und Veranstaltung von Lotterien und Wetten (…)."

9. Juli 2004

Bundesverwaltungsgericht verteidigt monopolistische Struktur des Spielbankwesens

Wie bei der Veranstaltung von Sportwetten und Lotterien ist auch der Betrieb von Spielbanken in Deutschland in Gesetzen der Bundesländer geregelt. Die Zulassung öffentlicher Spielbanken basiert auf dem (vorkonstitutionellen) "Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken" vom 14. Juli 1933 und der "Verordnung über öffentliche Spielbanken" vom 27. Juli 1938. Diese Gesetze wurden nach dem Krieg in die Landesgesetzgebung integriert und zum Teil durch eigene Spielbankengesetze ersetzt.

3. April 2004

BVerwG bestätigt Saarländisches Spielbank-Monopol

Das BVerwG hat nach einer Pressemitteilung des Saarländischen Innenministeriums das am 8.8.2003 in Kraft getretene neue Saarländische Spielbankgesetz (SpielbG-Saar) für rechtmäßig erachtet. Nach diesem neuen Gesetz kann nur eine vom Land mehrheitlich gehaltene Gesellschaft eine Lizenz als Spielbank erhalten. Die Regelung statuiert damit ein quasi-staatliches Spielbanken-Monopol. Das BVerwG bestätigt damit die Entscheidung der Vorinstanz, des OVG Saarlouis (Beschl. v. 21.11.2003 - Az.: 3 R 7/02).

26. März 2004

Hat der Hessische VGH das staatliche Wettmonopol in Deutschland bereits zerschlagen?

Über die in der letzten Ausgabe unseres Newsletters dargestellte, dem Gambelli-Urteil folgende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) waren Sie deutlich früher informiert als die Allgemeinheit. Erst einige Tage nach dem Newsletter schlug die Gerichtsentscheidung große Wellen in den Tagesnachrichten und Tageszeitungen. Das Glücksspielmonopol sei endgültig gefallen. Ganz so einfach ist die Sache leider nicht. In dem folgenden Beitrag stellt Rechtsanwalt Wulf Hambach die Rechtslage etwas realistischer dar.

13. März 2004

Hessischer Verwaltungsgerichtshof bringt staatliches Wettmonopol erneut ins Wanken

Sportlich gesehen dürfte es in den rechtlichen Auseinandersetzungen hinsichtlich ausländischer Buchmacher nunmehr unentschieden stehen. Nach einigen, kurz nach dem Gambelli-Urteil ergangenen negativen Entscheidungen gibt es eine aktuelle, umfassend begründete Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der - wie bereits das LG München I und das AG Heidenheim - die Anwendung des § 284 StGB wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts ausdrücklich abgelehnt hat (Beschluss vom 9. Februar 2004, Az. 11 TG 3060/03).

20. Februar 2004
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