Private Sportwettvermittler erfolgreich im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Seit einiger Zeit versuchen die Ordnungsbehörden der Länder – allen voran Bayern, Niedersachsen und Hessen – massiv gegen ihre privaten Konkurrenten im Sportwettenmarkt vorzugehen. Anders als mit sofort vollziehbaren Verbotsverfügungen und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die ab und an dazu missbraucht werden, im Rahmen einer „Durchsuchung“ das gesamte Inventar eines Sportwettvermittlungsbüros erst einmal „mitzunehmen“, wissen sich die Behörden offenbar nicht zu helfen.