Endgültiger Abschied von den Europarechtlichen Bedenken des BVerfG im Beschluss vom 27.05.2005; Zur europarechtlichen Unbedenklichkeit der faktischen Umsetzung ohne gesetzlich normierte Grundlage in der Übergangszeit. Mit Beschluss vom 27.12.2007 (Az.: 1 BvR 3082/06) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der digibet wetten.de AG wegen - vermeintlicher - Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG nicht zur Entscheidung angenommen.