Mit Beschluss vom 16. November 2007 (Az. 1 Bs 187/07) hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg erneut bekräftigt, dass die Untersagungsverfügungen der Freien und Hansestadt Hamburg gegen private Sportwettanbieter rechtmäßig sind. Das Gericht ergänzte seine bisherige Rechtsprechung wie folgt: 1. Die Existenz privater Buchmacher im Bereich der Pferdewetten ändere nichts daran, dass der Sportwettenbereich „kohärent“ und „systematisch“ begrenzt sei. Die Beschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit müsse...