Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg hat erneut durchgreifende Zweifel an den staatlichen Sportwettenmonopol geäußert und daher einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gewährt. Nach Auffassung des VG Arnsberg verstößt das staatliche Sportwettenmonopol auch nach dem Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag am 1. Januar 2008 gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Das Gericht gab in einem Eilbeschluss vom 5. März 2008 (Az. 1 L 12/08) dem Schutzantrag einer Sportwettenvermittlerin gegen den Bürgermeister der Stadt Olsberg statt...