Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Urteilen vom 16.04.2008 mehreren Klagen privater Wettannahmestellenbetreiber gegen Untersagungsverfügungen der baden-württembergischen Glücksspielaufsicht (Reg.-Präs. Karlsruhe) stattgegeben. In den beiden von der Sozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Verfahren waren Wettannahmestellenbetreiber betroffen, die an Veranstalter im EU-Ausland vermitteln (Tipico Ltd, Happybet Sportwettten GmbH).