Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) kann ein Internetzugangsvermittler nur bei Verantwortlichkeit nach § 8 des Telemediengesetzes (TMG) verpflichtet werden, den Zugang zu Internetseiten zu sperren...
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) kann ein Internetzugangsvermittler nur bei Verantwortlichkeit nach § 8 des Telemediengesetzes (TMG) verpflichtet werden, den Zugang zu Internetseiten zu sperren...
Verwendet der Anbieter einer Soziallotterie sein Logo im Rahmen seiner satzungsbezogenen, gemeinnützigen Tätigkeit als Aufdruck auf Informations- und Bildungsmaterialien, ist dies Werbung im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags...
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerWG) hat mit seinen Entscheidungen vom 20. September 2022 die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt.
Die in dem bis Mitte 2021 geltenden Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Gebührenregelung für die Erteilung bundesweit geltender glücksspielrechtlicher Erlaubnisse ist verfassungskonform.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht geht in seinen Entscheidungen vom 26. Oktober 2017 (8 C 18/16 und 8 C 14/16) von einer besonderen Gefährlichkeit des Glücksspiels über das Internet aus: Der Gesetzgeber hätte 2012 das Online-Verbot von Casinospielen beibehalten.
Wie einer Pressemitteilung der Unternehmensgruppe zu entnehmen ist, wird 888 bzw. ein Tochterunternehmen der Gruppe, gegen das, am 26.10.2017 ergangene, Urteil (8 C 18.16) des Bundesverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde einlegen.
Mit großer Spannung hat die glückspielrechtliche Fachwelt seit der Pressemitteilung auf die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu seinem Onlinecasinourteil vom 26.10.2017 gewartet. So sehr, dass noch vor deren öffentlicher Verfügbarkeit nun bereits die ersten Kommentare bei ISA eingehen.
Prof. Dr. Koenig ist Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung und Mitglied der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn. Seine Lehrtätigkeiten, Veröffentlichungen und Forschungsprojekte sowie rechtswissenschaftlichen Gutachtertätigkeiten konzentrieren sich schwerpunktmäßig auf das Recht des Europäischen Binnenmarktes.
Obwohl, oder gerade weil es auch auf dem deutschen Markt eine unglaubliche Anzahl an Online Casinos gibt, existiert eine ständige Debatte darüber, ob diese Glücksspielangebote legal oder illegal seien.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs „Internet“ für Sportwetten und Lotterien mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute zur Auslegung einer in der Praxis bedeutsamen Übergangsvorschrift des zum 1. Juli 2012 geänderten Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) entschieden, dass der fünfjährige Bestandsschutz für eine bestehende...