„Dies ist kein guter Tag für die Qualität und den Verbraucherschutz rund um das legale gewerbliche Spielangebot in Deutschland“ erklärte Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft.
„Dies ist kein guter Tag für die Qualität und den Verbraucherschutz rund um das legale gewerbliche Spielangebot in Deutschland“ erklärte Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft.
Die vom Berliner Landesgesetzgeber eingeführten Beschränkungen für die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen verstoßen nicht gegen Verfassungs- oder Unionsrecht. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die gestern und morgen stattfindenden Verhandlungen beim 8. Senat des BVerwG werden mit Interesse beobachtet, nicht zuletzt vom Gerichtshof der Europäischen Union. Der EuGH, nur der EuGH, hat nämlich bezüglich der Anwendbarkeit der materiell-rechtlichen Beschränkungen der Spielhallen das letzte und das entscheidende Wort.
Rechtsstreitigkeiten um die Vergabe oder – meist – Nichtvergabe von Genehmigungen in einem geschlossenen Genehmigungssystem beschränken sich nicht auf Deutschland. Während hier vorläufiger effektiver Rechtsschutz von mehreren Verwaltungsgerichten gewährleistet wird und der VGH Kassel – zu Recht – in mehreren Beschwerdeverfahren...
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich am 12.11.2014 in öffentlicher mündlicher Verhandlung das erste Mal mit der neuen Rechtslage des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags befasst. Öffentlich wurde darüber nicht berichtet, weil das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Köln –im Beisein verschiedener Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen – welches das Vorgehen gegenüber dem Kläger wohl veranlasst hatte...
Mit Urteil vom 16.10.2013 (8 C 21.12) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein sog. Bundesligamanagerspiel kein Glücksspiel iSd Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) ist. Dadurch ergeben sich Chancen etwa für Medienunternehmen oder auch Sportverbände, vergleichbare Sport-Managerspiele anzubieten...
Zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.5.2013, PM BVerwG Nr. 27/2013 und zum EuGH v. 28.5.2013, C-239/12 P, Abdulbasit
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in neun bayerischen Revisionsverfahren zur Sportwettenvermittlung an private Wettanbieter entschieden, dass kein berechtigtes Interesse der Vermittler an der Feststellung der Rechtswidrigkeit bereits erledigter Vermittlungsverbote nach altem Recht besteht
Die Luft ist dünn, extrem dünn. 9 Männer in eisigen Höhen. Jahrelange Vorbereitung, perfekte Ausrüstung. Nichts dem Zufall überlassen, die besten acht Sherpas angeheuert. Beißender Gegenwind, bei jedem Schritt zum Gipfel. Zwei Tage Schnappatmung. Und Durst, viel Durst.
Saarbrücken/Leipzig - Am heutigen Tage hat das Bundesverwaltungsgericht in neun Fällen die Rechtmäßigkeit von Untersagungsverfügungen gegen Sportwettenanbieter bestätigt, die bis zum Jahr 2011 Sportwetten aus Bayern an Veranstalter im europäischen Ausland vermittelt haben
Am 16.05.2013 hat das Bundesverwaltungsgericht in neun Fällen die Rechtmäßigkeit von Untersagungsverfügungen gegen Sportwettenanbieter nach der Rechtslage bis zum 30.06.2012 bestätigt. Die Kläger hatten ohne behördliche Erlaubnis Sportwetten aus Bayern an Veranstalter im europäischen Ausland vermittelt. Von den zuständigen Behörden wurden sie unter Bezug auf das staatliche Sportwettenmonopol nach dem Lotteriestaatsvertrag und ab 2007 nach dem GlüStV2008 auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Terminvorschau des Bundesverwaltungsgerichts für den 16. April 2013, 10:00 Uhr. In mehr als 20 Revisionsverfahren aus Nordrhein-Westfalen, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz wenden die Kläger sich gegen das Verbot, Sportwetten an EU-ausländische Wettanbieter zu vermitteln