Das Bundesverwaltungsgericht hat mit zwei Entscheidungen vom 24.11.2010 Urteile des Bayrischen VGH aus Dezember 2008 aufgehoben. Nach einer über 4-stündigen mündlichen Verhandlung berieten sich die Richter des 8. Senats bis in den späten Abend hinein. In der Verhandlung wurde vor allem heftig darüber gestritten, wie die Entscheidungen des EuGH vom 08.09.2010 auszulegen seien.