Berlin, 29. November 2010. Zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010 erklärt Martin Reeckmann, Vorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS): Das Bundesverwaltungsgericht hat verbindlich bestätigt, dass eine Begrenzung des Glücksspiels nur durch eine widerspruchsfreie Regulierung zulässig ist, die alle Regulierungsstufen und den gesamten Glücksspielmarkt umfassen muss.
