Die Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 21.06.2006 - Az.: 6 C 19.06) zur räumlichen Reichweite der DDR-Sportwetten-Lizenzen liegt nun im Volltext vor. Kurz zusammengefasst: Nach Meinung der höchsten deutschen Verwaltungsrichter entfaltet die DDR-Lizenz jedenfalls in den alten Bundesländern keine Wirkung. Ob dies auch für die neuen Bundeslänger gilt, lassen die Richter ausdrücklich offen: "Welche Reichweite die Erlaubnis in dem Gebiet der neuen Bundesländer hat, ist aus Anlass dieses Rechtsstreits nicht zu entscheiden."