Wie bei der Veranstaltung von Sportwetten und Lotterien ist auch der Betrieb von Spielbanken in Deutschland in Gesetzen der Bundesländer geregelt. Die Zulassung öffentlicher Spielbanken basiert auf dem (vorkonstitutionellen) "Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken" vom 14. Juli 1933 und der "Verordnung über öffentliche Spielbanken" vom 27. Juli 1938. Diese Gesetze wurden nach dem Krieg in die Landesgesetzgebung integriert und zum Teil durch eigene Spielbankengesetze ersetzt.