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Wettbüroschließungen in Rheinland-Pfalz bis 2010 waren rechtswidrig – Land unterliegt bei Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat in vier Verfahren, in denen Sportwettvermittler durch die Kanzlei Kuentzle Rechtsanwälte vertreten worden sind, die vom Land Rheinland-Pfalz erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden gegen Urteile des OVG Rheinland-Pfalz betreffend die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in den Jahren 2007 bis 2010...

5. November 2012

Europarechtliche Kohärenzanforderungen im Glücksspielrecht auf dem Prüfstand des Bundesverwaltungsgerichts

Europarechtliche Kohärenzanforderungen im Glücksspielrecht auf dem Prüfstand des Bundesverwaltungsgerichts. Das Bundesverwaltungsgericht gibt der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2011 (Az. OVG 4 A 17/08) durch Beschluss vom 16.02.2012 statt und lässt die Revision gegen die vorgenannte Entscheidung zu - Az.: BVerwG 8 B 91.11 (8 C 10.12)

24. Februar 2012

Zum Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 01. Juni 2011: 
Unzulässigkeit von Internetangeboten von Sportwetten (BVerwG 8 C 5.10) ?

Mit Urteil vom 01. Juni 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht die Sprungrevision eines DDR-Gewerbeerlaubnisinhabers gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach zurückgewiesen. Inzwischen liegt die Urteilsbegründung vor. Sie soll hier analysiert und kommentiert werden. Für die Entscheidung sind folgende Annahmen und Überlegungen tragend: Das Urteil vertritt die Auffassung, die Internetverbote des § 4 Abs. 4 GlüStV hätten unabhängig von der Vereinbarkeit des staatlichen Glücksspielmonopols mit höherrangigem Recht Bestand, so dass es für das Bundesverwaltungsgericht auf die Frage der Vereinbarkeit des Sportwettmonopols mit dem Verfassungs- und Unionsrecht nicht ankomme (Rn. 12 und 13).

11. August 2011

Urteil des BVerwG vom 01.06.2011 – BVerwG 8 C 5.10; Das Werbe- und Vertriebsverbot von Glücksspielen im Internet gem. § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 3 GlüStV ist verfassungs- und europarechtskonform

Bei dem Urteil – 8 C 5.10 – ging es um eine Klage gegen die Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen über das Internet und der diesbezüglichen Internetwerbung, soweit eine Abrufmöglichkeit vom Gebiet des Freistaats Bayern eröffnet war. Der Kläger ist Inhaber einer von den damaligen Behörden der noch nicht aufgelösten DDR erteilten Gewerbegenehmigung zur Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten ab 01.05.1990.

3. August 2011

Internetverbot im Glücksspielstaatsvertrag europarechtlich unzulässig

Das Verbot, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten und im Internet zu werben (§ 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 3 des noch bis Ende 2011 geltenden Glücksspielstaatsvertrages, GlStV), ist mit den Grundsätzen des Europäischen Unionsrechts nicht vereinbar und damit eine unzulässige Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit, solange nicht bewiesen ist, dass durch das Internet „die mit dem Glücksspiel verbundenen Gefahren über diejenigen hinaus verstärkt werden, die mit den über traditionelle Kanäle vertriebenen Spielen einhergehen".

2. August 2011

Die schriftlichen Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts liegen vor. Jetzt besteht Rechtsklarheit: Untersagungsverfügungen können nicht pauschal auf eine fehlende Erlaubnis gestützt werden.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einem durch unsere Kanzlei geführten Revisionsverfahren gegen eine Entscheidung des VGH Baden-Württemberg bereits am 1. Juni 2011 das Urteil (BverwG 8 C 2.10) mündlich verkündet hatte, sind nunmehr die schriftlichen Urteilsgründe eingetroffen. Das auch von vielen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schafft abschließende Rechtsklarheit hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes...

1. August 2011

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010

Inzwischen liegen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vor. Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren ist es, die mit Revision angefochtenen Urteile auf ihre Vereinbarkeit mit Bundes-, Verfassungs- und Europarecht zu überprüfen. In allen drei Fällen handelte es sich um Untersagungsverfügungen (vom 3. Mai bzw. 1. Juni 2006) aus der Zeit nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2006 zu Sportwetten in Bayern.

15. Februar 2011

Bundesverwaltungsgericht: 
Verfassungs- und unionsrechtswidrige Untersagungsverfügungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen seine Urteilsbegründungen in den drei Revisonsverfahren (8 C 13.09, 14.09 und 15.09) übersandt. Von allgemeinem Interesse sind natürlich vor allem die beiden stattgebenden Entscheidungen in den Verfahren 8 C 14.09 und 15.09. Nur über die wichtigsten Erkenntnisse daraus soll hier berichtet werden. Für eine detaillierte Analyse der gestern eingegangenen Urteilsgründe dürfte es noch zu früh sein.

11. Februar 2011

Urteil des BVerwG v. 24.11.2010 (8 C 15.09)

Die vollständigen Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2010 (8 C 15.09) sind nunmehr auf der Webseite www.vewu.com/urteile.php veröffentlicht. Der amtliche Leitsatz der Entscheidung lautet: 1. Wird ein staatliches Sportwettenmonopol errichtet, um die Spielsucht zu bekämpfen und problematischem Spielverhalten entgegenzuwirken, hat sich die Werbung für das staatliche Monopolangebot auf sachliche Informationen über die Möglichkeit zum legalen Wetten zu beschränken.

10. Februar 2011

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010 und ihre Folgen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 24. November 2010 drei Urteile über Revisionen gegen Berufungsurteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) verkündet. Die Urteilsgründe liegen noch nicht schriftlich vor. Dennoch lässt sich aus den Urteilen schon jetzt folgendes entnehmen: „Deutsches Sportwettenmonopol vom EuGH“ gekippt oder „EuGH beendet Deutsches Sportwettenmonopol“, mit diesen Überschriften haben die Vertreter der Interessenten die Urteile des EuGH vom 8. September 2010 begrüßt.

3. Dezember 2010

Grundsatzurteil zum Glücksspiel erzwingt konsequentes Konzessionssystem

Berlin, 29. November 2010. Zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010 erklärt Martin Reeckmann, Vorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS): Das Bundesverwaltungsgericht hat verbindlich bestätigt, dass eine Begrenzung des Glücksspiels nur durch eine widerspruchsfreie Regulierung zulässig ist, die alle Regulierungsstufen und den gesamten Glücksspielmarkt umfassen muss.

29. November 2010

Bundesverband privater Spielbanken nimmt Stellung zu Äußerungen der Anwaltskanzlei Redeker

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit drei Urteilen vom 24.11.2010 im Revisionsverfahren die Rechtmäßigkeit von Untersagungsbescheiden der Stadt Nürnberg gegen private Wettanbieter bewertet. Eine Revision wurde abgewiesen, zwei Berufungsurteile wurden aufgehoben und die Sachen zur anderweitigen Verhandlung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

26. November 2010
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