In dem Urteil bestätigte das Gericht eine Untersagungsverfügung, die einem Glücksspielanbieter mit Sitz im europäischen Ausland, welcher sich nicht am deutschen Konzessionsverfahren beteiligt hat, das anbieten von Online-Casinospielen und Sportwetten untersagt. 888 sieht in dieser Entscheidung einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht, insbesondere gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit.
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