Der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus wollen den Vergnügungssteuersatz von derzeit 11% auf 20 % nahezu verdoppeln. Damit gefährdet der Senat nicht nur mittelständische Existenzen, sondern riskiert Schadensersatzansprüche von Automatenaufstellunternehmern und Gastronomen. „Bevor die Steuerschraube uns wirtschaftlich erdrückt, werden wir dagegen vor Gericht ziehen“, erklärte Thomas Breitkopf, Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute in Berlin und Ostdeutschland e.V.