Berlin, 23. Oktober 2008 - Das Landgericht Berlin hat gestern den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen eine einzelne Berliner Annahmestelle in vollem Umfang zurückgewiesen. Mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung hatte - wie bereits gegen die DKLB - ein nicht konzessionierter, ausländischer Anbieter erwirken wollen, dass die betroffene Annahmestelle neben Einschränkungen bei der Werbung, das Lotterieangebot vom Süßwarenangebot zu trennen habe...