Aus der Sitzung des Senats am 22. November 2011:
Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Dr. Ehrhart Körting, dem Abschluss des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigt.
Mit diesem Staatsvertrag soll der zum 31. Dezember 2011 auslaufende aktuelle Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag) inhaltlich modifiziert und auch künftig mit dem Ziel fortgesetzt werden, einheitliche, länderübergreifende und ordnungsrechtlich geprägte Rahmenbedingungen für die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele zu gewährleisten.
Als wesentliche Abweichungen gegenüber dem aktuellen Rechtszustand sieht der Entwurf des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages die Erprobung eines Konzessionsmodells im Bereich der Sportwetten mit einer Begrenzung der Anzahl auf 20 Konzessionen sowie die Aufnahme von Regelungen zu den Bereichen der Spielhallen und der Pferdewetten vor. So soll im Bereich der Spielhallen auch ein glücksspielrechtlicher Genehmigungsvorbehalt installiert werden und eine Zulassung von Spielhallen künftig nur noch bei einer Vereinbarkeit des konkreten Betriebes auch mit den Zielen des § 1 GlüStVE erfolgen, d. h. Verhinderung von Glücksspielsucht; begrenztes Spielangebot zwecks geordneter Kanalisierung; Umsetzung Jugend- und Spielerschutz; Betrugsprävention etc. Zwingend vorgesehen werden daneben die Einhaltung von Mindestabständen, Werbebeschränkungen sowie die Festlegung von Sperrzeiten.
Im Bereich der Pferdewetten sollen gegenüber dem bisherigen Rechtszustand Klarstellungen und Beschränkungen insbesondere auch hinsichtlich der Herkunft/Zulassung der vermittelten Wetten und in Bezug auf eine Veranstaltung/Vermittlung im Internet vorgenommen werden.
Der bereits bei der EU-Kommission im Notifizierungsverfahren befindliche Staatsvertragsentwurf wird nunmehr auch dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt. Nach Abschluss dieser Verfahrensschritte sollen die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefs der Länder und anschließend die Ratifizierung durch die Landesparlamente erfolgen.