Wir hatten über die Entscheidung des OVG NRW (Beschl. v. 14.05.2004 - Az.: 4 V 2096/03) berichtet, vgl. die ISA-Casinos v. 26.05.2004. Nun liegt die Entscheidung im Volltext vor. Es ging hier um die Problematik, ob die in Thüringen wirksame, noch aus DDR-Zeiten stammende Landesgenehmigung zur Veranstaltung von Sportwetten ausreicht, um eine Niederlassung auch in NRW zu betreiben. Dies hat das OVG NRW klar abgelehnt:
