Nach der Grundlagen-Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des staatlichen Glücksspiel-Monopols in Bayern (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) im März 2006 und im Juli 2006 für Baden-Würrtemberg (Kanzlei-Infos v. 14.07.2006) hat das BVerfG in einem aktuellen Beschluss (Beschl. 02.08.2006 - Az.: 1 BvR 2677/04) nun noch einmal klargestellt, dass die dort aufgestellten Grundsätze nahtlos auf die Sportwetten-Gesetze der anderen Bundesländer übertragbar sind. Im konkreten Fall hat es die gesetzlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt:
