Potsdam, 8. September 2006. Mit seinem gestrigen Beschluss hat das OLG Düsseldorf den Sofortvollzug der Anordnungen des Bundeskartellamts vom 28. August im Hinblick auf die Annahme von beliebigen Spieleinsätzen gewerblicher Spielvermittler zunächst bis zum 1. November 2006 ausgesetzt.