OLG Düsseldorf erlässt Zwischenverfügung zugunsten des Deutschen Lotto- und Totoblocks

Sofortvollzug des Bundeskartellamts gegen den DLTB zunächst ausgesetzt – Annahme von beliebigen Spieleinsätzen gewerblicher Spielvermittler vorerst nicht durchsetzbar

Potsdam, 8. September 2006. Mit seinem gestrigen Beschluss hat das OLG Düsseldorf den Sofortvollzug der Anordnungen des Bundeskartellamts vom 28. August im Hinblick auf die Annahme von beliebigen Spieleinsätzen gewerblicher Spielvermittler zunächst bis zum 1. November 2006 ausgesetzt. Aufgrund einer Interessensabwägung dürfen die Lottogesellschaften vorläufig an ihren bisherigen, auf ihr Konzessionsgebiet ausgerichteten Vertriebskonzepten festhalten. In der Hauptsache des Verfahrens hat das OLG keine Entscheidung getroffen.

“Wir sind froh, dass das Dilemma, in dem wir uns befinden, erkannt und die derzeitige Rechtsunsicherheit zunächst beseitigt wurde“, sagte Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des DLTB. „Wir können uns nicht an unsere landesrechtlichen Konzessionen halten und gleichzeitig im Sinne des Bundeskartellamts agieren.“