Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 17.07.2006 einem Betreiber, der in Räumen eines Gebäudes in Herrenberg Oddset-Sportwetten an in Großbritannien und Ös-terreich niedergelassene Unternehmen vermittelt, vorläufigen Rechtsschutz gegen die für sofort vollziehbar erklärte Verfügung der Stadt Herrenberg vom 30.05.2006 gewährt. Mit die-ser Verfügung untersagte die Stadt Herrenberg die weitere Vermittlung von Oddset-Sportwetten, räumte hierzu eine Abwicklungsfrist bis 16.06.2006 ein und drohte ein Zwangs-geld an.
