Auktion des Interieurs der Spielbank Hamburg: 31.000 € für Hilfsprojekt Nestwerk Die Auktion um die Innenausstattung der ehemaligen Spielbank Hamburg war wie eine vorgezogene Bescherung für das Jugendhilfsprojekt Nestwerk. Denn […]
Auktion des Interieurs der Spielbank Hamburg: 31.000 € für Hilfsprojekt Nestwerk Die Auktion um die Innenausstattung der ehemaligen Spielbank Hamburg war wie eine vorgezogene Bescherung für das Jugendhilfsprojekt Nestwerk. Denn […]
Am Mittwoch, den 06.12. um 20:00 h führte die Spielbank Saarbrücken ihr zweites Poker-Turnier durch. Wieder waren 60 Teilnehmer vor Ort, die mit je 100 Euro startberechtigt waren.
Die Summe von insgesamt 537,7 Millionen Euro ist im vergangenen Jahr in die Kassen des deutschen Sports geflossen. Die Gelder kamen aus den Einnahmen der staatlichen Lotto- und Toto-Gesellschaften, der staatlichen Sportwette Oddset sowie der Glücksspirale. Der Betrag lag rund 6,5 Millionen Euro unter dem des Jahres 2004.
Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) hat ein konkretes Konzessionsmodell für Annahmestellen und Wettautomaten in privaten Wettshops vorgelegt. „Niemand, auch nicht die Politik, hat noch Zweifel daran, dass der Wettmarkt in Deutschland schnellstmöglich geregelt werden muss. Mit unserem Konzessionsmodell wollen wir einen konstruktiven Beitrag zur Neuregelung leisten“, so Markus Maul, Präsident des VEWU.
Zu einem ganz besonderen Abend hatte der Hamburger Renn-Club e.V. am Mittwoch abend in die Esplanade Lounge des Casino Esplanade geladen. Zu Gast waren Sponsoren und Freunde des Hamburger BMW Derby-Meetings.
Heike Jahr war mit ihren Kindern John jun. und Jonica Jahr persönlich anwesend und begrüßte die 1.500 Gäste. Unter anderem war Heike Jahr die treibende Kraft, die unermüdlich auf der Baustelle das Werk ihres erst im August verstorbenen Mannes vollendete. TV-Moderator Frank Elstner, der die goldene Kugel warf und mit der 7 das große Spiel eröffnete, hatte zumindest mit seiner Glücksnummer, der 17, die er wünschte, halb richtig gelegen.
Mit Beschluss vom 28.11.2006 hat das Amtsgericht Zwickau eine Anklage gegen zwei Sportwettvermittler nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Zur Begründung verweist das Gericht darauf, dass die Vermittlung von Oddset-Wetten nicht unter den Anwendungsbereich von § 284 StGB falle. Das Gericht stellte zunächst fest, dass die Strafvorschrift bereits zu unbestimmt sei und der Bürger auf Grund mangelnder inhaltlicher Klarheit des § 284 StGB nicht erkennen könne, ob die Vermittlung von Sportwetten an ein innerhalb der EU konzessioniertes Unternehmen nach dieser Vorschrift strafbar sei
Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat die sofortige Vollziehbarkeit von zwei Polizeiverfügungen, mit denen den jeweiligen Antragstellern die weitere Vermittlung von Sportwetten an in anderen EU-Mitgliedsstaaten ansässige und dort konzessionierte Wettveranstalter untersagt wird, vorläufig bis zur Entscheidung in den Beschwerdeverfahren ausgesetzt.
Der Pay-TV-Anbieter Premiere stellt den Betrieb seines täglichen Wettkanals Premiere Win zum Ende des Jahres ein. Damit verbunden sei die "einvernehmliche Trennnung" von Premiere und dem Wettanbieter Magnabet, teilte Premiere auf W&V-Anfrage mit. Die Partnerschaft habe sich aufgrund der rechtlichen Beschränkungen für Sportwetten in Deutschland für beide Seiten nicht wie erhofft entwickelt, lautete die Begründung des Pay-TV-Anbieters. Premiere Win war im Sommer 2005 an den Start gegangen.
Die FDP hat in einer Plenardebatte des Deutschen Bundestages erneut die Abschaffung des staatlichen Sportwetten-Monopols gefordert und sich für ein europakonformes Konzessionsmodell ausgesprochen. Der Entwurf zum neuen Lotterie-Staatsvertrag wurde kontrovers diskutiert. In einem Antrag, der in erster Lesung beraten wurde, wird die Bundesregierung aufgefordert, in Abstimmung mit den Regierungen der Bundesländer einen Ordnungsrahmen für ein liberalisiertes Angebot von Sportwetten zu schaffen.
Wiesbaden, 06. Dezember 2006. Zum ersten Mal war ein Rookie-Poker-Turnier der Spielbank Wiesbaden deutlich nicht ausverkauft. Nur 51 Rookies fanden sich zum gestrigen Turnier ein. Ein Grund hierfür war sicherlich die Entscheidung in der Gruppenphase der Champions League.
Das VG Berlin hat entschieden, dass das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten unzuständig ist für die Untersagung von Sportwettenwerbung durch einen Radiosender. Die "Neue Spreeradio Hörfunkgesellschaft mbH" veranstaltet in Berlin und Umgebung ein terrestrisch ausgestrahltes Rundfunkprogramm. Im Rahmen ihrer Werbesendungen wird Werbung für die Webseite "internetwetten.com" ausgestrahlt. Ihre Website enthält eine Bannerwerbung für "internetwetten.com".