PAF: Beim Thema Glücksspielstaatsvertrag ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Finnischer Wettanbieter PAF.fi setzt auf Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts
PAF: Beim Thema Glücksspielstaatsvertrag ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Finnischer Wettanbieter PAF.fi setzt auf Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben heute in Berlin den umstrittenen, erneut verschärften Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags nicht unterzeichnet. Gegen die eine Stimme des Ministerpräsidenten aus Schleswig-Holstein wurde lediglich beschlossen, dass der Vertrag nun Anfang 2007 von den Beschluss fassenden Länderchefs im Umlaufverfahren unterzeichnet werden soll, um dann gegenüber der EU-Kommission notifiziert zu werden.
In den frühen Abendstunden des Sonntags stand die Gewinnerin des Auto-Jackpots fest. Die Kölnerin konnte einen silbernen Geländewagen BMW X3 3.0d mit vielen Extras in Empfang nehmen. Ein frühzeitiges Weihnachtsgeschenk für die langjährige Besucherin, die sich riesig über den Wagen freute. Der Gewinn kam besonders überraschend, da sie gar nicht bewusst am Auto-Jackpot gespielt, sondern einfach nur ihren Lieblings-Spielautomaten ausgewählt hatte.
Für die Mehrheit der Teilnehmer ging es beim gestrigen Montagsturnier der Spielbank Wiesbaden „einfach nur“ um den Tagessieg. Doch vereinzelt konnten die zahlreichen Zuschauer auch Turnierspieler beobachten, die zum vorweihnachtlichen Endspurt der besonderen Art ansetzten.
Der gewerbliche Lottovermittler JAXX hat heute vor dem Verwaltungsgericht München mit seiner Klage gegen den Freistaat Bayern Erfolg gehabt. Die JAXX GmbH, eine Tochter der FLUXX AG und Betreiberin des JAXX Lottoservice, hatte beim Freistaat Bayern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt, um gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern Supermärkte und Tankstellen mit Vermittlungsstationen für Lotto auszustatten.
Was mag der Weihnachtsmann wohl dieses Jahr unter den Christbaum legen? Neue Ski, eine Digitalkamera oder einen Urlaub? Wer weiß. Unter dem geschmückten Baum eines Niederösterreichers liegt auf jeden Fall der Mega Austria Jackpot im Wert von 998.867 Euro, den er heute im Casino Wien geknackt hat.
Schätzungen zufolge sind an die 16.000 Steirer spielsüchtig. Die KPÖ hat in der Landtagssitzung am Dienstag daher ein Verbot von Glücksspielautomaten gefordert, worüber vorerst allerdings nicht abgestimmt wurde. Der Gesetzgeber habe bisher tatenlos zugeschaut, wie immer mehr Steirer der Spielsucht verfallen, prangern die Kommunisten an. Deshalb fordern sie ein Verbot des "kleinen Glücksspiels", so Klubobmann Ernest Kaltenegger.
Automatengewinne von über 140.000,- Euro an einem Tag!
Die Casinos feiern Weihnachten nach sieben Millionen Kugelwürfen
Sagenhafte 246.341 Euro hatten sich Jackpot im Plauener „Casino Altmarkt“ angesammelt – seit Juni 2003 hatte niemand diesen Jackpot knacken können. Bis zum Wochenende: Ein 23-Jähriger Besucher konnte seinen Augen kaum trauen, als der Jackpotgewinn an seinem Gerät angezeigt wurde.
Auch das VG Hamburg Beschluss v. 22.08.2006 - Az.: 2 E 2388/06) hat nun entschieden, dass das Vergünstigungsverbot des neuen § 9 SpielVO umfassend zu verstehen ist. Leitsätze: 1. Das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs. 2 SpielVO ist umfassend zu verstehen und verbietet jede Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen, somit auch Jackpots. 2. Die Ausnahmeregelungen des § 6a SpielVO sind auf Geldspielgeräte nicht anwendbar, da § 6a SpielVO nur so genannte "Fun Games" betrifft, die keiner Bauartzulassung oder Erlaubnis bedürfen.
Das VG Düsseldorf hat in zwei aktuellen Entscheidungen Beschl. v. 09.05.2006 - Az.: 3 L 657/06, Beschl. v. 20.06.2006 - Az.: 3 L 937/06 geurteilt, dass das Vergünstigungsverbot des neuen § 9 SpielVO umfassend zu verstehen ist und außerdem ein Jackpot-Verbot beinhaltet. Leitsätze: 1. Der Betrieb ein Jackpot-Systems verstößt gegen das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs. 2 SpielVO. 2. Für das Verbot des § 9 Abs. 2 SpielVO ist es unerheblich, ob eine Vergünstigung durch den Spielhallenbetreiber oder einen Dritten geschieht.